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Sicheres mebis Passwort

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt die regelmäßige Änderung von Passwörtern nicht mehr. Lediglich bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten sollte das Passwort umgehend geändert werden. Die mebis-Nutzungsbedingungen und der Anmeldevorgang wurden nun entsprechend angepasst.

Schloss vor Zahlen und daraufzeigender Finger
© istock.com/Anastasiia_New

Was wurde in mebis geändert?

mebis-Nutzungsbedingungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seine Haltung in Sachen Passwortsicherheit dahingehend geändert, dass eine präventive, regelmäßige Änderung von Passwörtern nicht mehr empfohlen wird. Vor diesem Hintergrund wurde diese Vorgabe auch aus den mebis-Nutzungsbedingungen entfernt.

Anmeldung bei mebis

Der Hinweis auf ein abgelaufenes Passwort bei der Anmeldung in mebis wurde entfernt. Passwörter unterliegen in mebis nun keiner Ablauffrist mehr.

Wie sichere ich mein mebis-Konto bestmöglich ab?

Änderung des Initialpassworts

Bitte ändern Sie unbedingt das Initialpasswort, das Ihnen von Ihrem mebis-Koordinator nach dem Anlegen Ihres mebis-Zugangs oder einer Passwort-Rücksetzung mitgeteilt wurde.

Hinterlegen einer E-Mail-Adresse im mebis-Benutzerprofil

Die Nutzung der Passwort-vergessen-Funktion (Link im mebis-Anmeldefenster) ist nur möglich, wenn Sie in Ihrem mebis-Benutzerprofil eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Nur so können Sie für Ihren mebis-Zugang selbst ein neues Passwort erstellen, falls Sie das Passwort einmal vergessen.

Verwenden eines sicheren Passworts

Wählen Sie ein Passwort, das den Empfehlungen zu sicheren Passwörtern des BSI entspricht.

Verdacht auf Missbrauch Ihres mebis-Kontos?

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Unbefugte Zugriff auf Ihr mebis-Konto hatten, sollten Sie im Benutzerprofil umgehend Ihr Passwort ändern und dabei auch die hinterlegte E-Mail-Adresse überprüfen.

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