Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
Jedermann kann sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden zu sein.
Der Leitfaden für Beschäftigte der Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien zeigt nun Richtlinien für ein angemessenes Verhalten der Beschäftigten der Staatsverwaltung auf.