Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Aktuell werden die FAQs zum Datenschutz überarbeitet. Bitte informieren Sie sich einstweilen auf der Informationsseite
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. März 2000
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsregelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
Der Leitfaden für Beschäftigte der Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien zeigt nun Richtlinien für ein angemessenes Verhalten der Beschäftigten der Staatsverwaltung auf.
Mit dieser Broschüre möchte der Bayerische Landesbeauftragter für den Datenschutz Sie für das Thema »Datenschutz in der Schule« sensibilisieren.
Ansprechpartner für Schulen bei Fragen zum Datenschutz
Der Umgang mit olinebezogenen Risiken. Ergebnisse der Befragung von Heranwachsenden und Eltern
Die Broschüre „Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks“ der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gibt
Passwortgeschützte Lernplattform und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten