Einwilligungserklärung „Passwortgeschützte Lernplattform”
Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Schüler als Freunde und Follower? Die Sozialen Medien haben längst auch die Welt der Schulen erreicht.
Der Leitfaden für Beschäftigte der Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien zeigt nun Richtlinien für ein angemessenes Verhalten der Beschäftigten der Staatsverwaltung auf. Auch für Lehrkräfte finden sich hier wichtige Informationen. Das Ziel des Leitfadens ist es, alle Beschäftigten der Staatsverwaltung für den Umgang mit Sozialen Medien zu sensibilisieren. Zu diesen gehören auch die Bayerischen Lehrerinnen und Lehrer. Der Leitfaden stellt sechs Verhaltensregeln zum Umgang mit Social Media zusammen.
Diese basieren auf dem Rechtlichen Rahmen für den Umgang der Beschäftigten der Bayerischen Staatsverwaltung mit Sozialen Medien. In diesem finden sich im Abschnitt “Soziale Netzwerke als Herausforderung für das Datenschutzrecht” allgemeine Hinweise zur Frage der dienstlichen Verwendung von Social Media und im Abschnitt “Allgemeine Verhaltenspflichten” auch Informationen speziell für Lehrkräfte.
Informationen zur Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. März 2000
Hier erfahren Sie, wie Sie mithilfe von CC-Lizenzen Ihren Kurs über teachSHARE auch mit anderen Lehrkräften teilen können.
Überblick und Links zum Thema
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.