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Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union ist in allen EU-Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht. Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Gemäß Art. 6 ist eine Datenverarbeitung nur rechtmäßig, wenn eine Rechtsgrundlage dafür besteht oder die betroffene Personen ihre Einwilligung erteilt hat.
Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Das Bayerische Datenschutzgesetz enthält ergänzende Bestimmungen zur DSGVO. Es gilt für alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern bzw. der Kommunen und somit auch für die öffentlichen Schulen. Für nicht öffentliche Stellen gilt das Gesetz ebenfalls, soweit diese hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dies betrifft z. B. staatlich anerkannte Privatschulen.
Weitere relevante Vorschriften
Weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen für die Schulen enthalten das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und die Bayerische Schulordnung (BaySchO) u. a. in ihren §§ 41, 46 und ihrer Anlage 2 sowie die Schulordnungen für die einzelnen Schularten.
- Veröffentlichung
- 14. Juni 2015
- Letzte Änderung
- 16. März 2022
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Direktlink für diesen Beitrag
- https://www.mebis.bayern.de/p/16673
- Empfohlene Zitierweise
- mebis-Redaktion (2015), Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz, in: mebis – Landesmedienzentrum Bayern, URL: <https://www.mebis.bayern.de/p/16673> (16. März 2022).
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Schlagworte
- Datenschutz DSGVO rechtliche Regelungen service
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Lizenzangaben
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Beitragsbild: © istock.com / lemono