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Umgang mit extremistischen Inhalten in Messengern
Handlungsleitfaden für Lehrkräfte zu Gruppenchats
Schülerinnen und Schüler benutzen auf ihrem Smartphone u. a. den Messenger-Dienst WhatsApp, um Textnachrichten, Bild-, Video- oder Tondateien in Klassen- bzw. Schulchats auszutauschen. Oft wird dabei nicht bedacht, dass das Zugänglichmachen, Verwenden und Verbreiten nationalsozialistischer, antisemitischer, rassistischer, gewaltverherrlichender oder menschenverachtender Inhalte eine Straftat darstellen kann. Einschlägig ist hier u.a. der § 86a Strafgesetzbuch, der das öffentliche Verwenden nationalsozialistischer Symbole wie das Hakenkreuz oder die Sigrune unter Strafe stellt. Auch die §§ 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) und 130 StGB (Volksverhetzung) drohen mit Strafe.
Häufig werden vermeintlich humoristische oder satirische Beiträge verbreitet bzw. geteilt, die menschenverachtende und demokratiefeindliche Abbildungen oder Parolen als Scherz erscheinen lassen. Auch wenn diese nicht generell eine Straftat darstellen, besteht Handlungsbedarf.

Handlungsleitfaden
Der Handlungsleitfaden des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) und der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, dem Bayerischen Landeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft gibt eine praktische Hilfestellung im Umgang mit extremistischen Inhalten in Klassen- und Gruppenchats.
- Veröffentlichung
- 10. Februar 2020
- Letzte Änderung
- 10. August 2021
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Direktlink für diesen Beitrag
- https://www.mebis.bayern.de/p/44547
- Empfohlene Zitierweise
- mebis-Redaktion (2020), Umgang mit extremistischen Inhalten in Messengern, in: mebis – Landesmedienzentrum Bayern, URL: <https://www.mebis.bayern.de/p/44547> (10. August 2021).
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Schlagworte
- Chat demokratieerziehung hate speech messenger Rechtsextremismus Soziale Netzwerke straftat whatsapp
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Lizenzangaben
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Beitragsbild: © istock.com / Stadtratte