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Die passende Lizenz für Ihren teachSHARE Kurs

Damit Sie Ihren Kurs auf teachSHARE auch mit anderen Lehrkräften teilen können, müssen Sie die Einhaltung des Urheberrechts berücksichtigen. Entscheidend ist es, dass alle in Ihrem Kurs verwendeten Bildungsmaterialien unter einer geeignete Lizenz stehen.

Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) hat dafür unterschiedliche Lizenzen, die einen guten Kompromiss aus Einfachheit und Rechtssicherheit bieten, entwickelt.

Empfehlenswerte CC-Lizenzen

CC-Lizenzen helfen Ihnen Ihr Urheberrecht zu behalten und gleichzeitig anderen zu erlauben, Ihr Werk zu kopieren, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen. Daher sollten Sie einmal beim Nutzen fremder Materialien innerhalb Ihres Kurses auf geeignete CC-Lizenzen achten, als auch Ihren Kurs bei der Veröffentlichung auf teachSHARE unter die passende CC-Lizenz stellen.

Hierfür empfehlen wir Ihnen die Verwendung der folgenden CC-Lizenzen:

Zero Public Domain bzw. gemeinfrei
Das Material kann kostenlos verwendet, verändert und weitergeben werden.
(Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht grundsätzlich übertragen oder aufgegeben werden. Der Urheber darf lediglich einzelne Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen, d.h. er behält stets seine Urheberpersönlichkeitsrechte.)

Weitere Infos dazu Public Domain

Das Material kann bei Namensnennung kostenlos verwendet, verändert und weitergeben werden.

Share Alike – Das Material kann bei Namensnennung und unter derselben Lizenz kostenlos verwendet, verändert und weitergeben werden.



Weniger geeignete CC-Lizenzen

Auf die Verwendung der folgenden CC-Lizenzen sollte eher verzichtet werden, da sie eine freie Nutzung der Bildungsmaterialien stark einschränken.

No Derivatives – Das Material muss vollständig und unverändert bei Namensnennung weitergegeben werden.

Non Commercial – Weitergabe unter Namensnennung, aber keine kommerzielle Nutzung.

Mit Verwendung der NC-Lizenz kann ein Werk zwar freigegeben, eine kommerzielle Nutzung jedoch unterbunden werden. Der Grundgedanke einer nicht kommerziellen Nutzung ist, dass Dritte mit offenen, frei verfügbaren Inhalten nicht ungefragt Geld verdienen können. Allerdings benachteiligt die NC-Bedingung auch diejenigen, die daran interessiert sind, offene Materialien zu verwenden. Beispielsweise könne es Lehrkräften an privaten Schulen versagt bleiben, NC-lizenzierte Bildungsmaterialien zu verwenden, da ihre Einrichtung als kommerziell gilt. Auch eine Weitergabe zum Selbstkostenpreis ist damit nicht erlaubt. Da viele Konstellationen Unklarheiten aufwerfen und eine OER-Nutzung damit in Frage stellen, sollte auf eine NC-Lizenz besser verzichtet werden.

Offene Bildungsmaterialien (OER)

„Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art, die gemeinfrei oder mit einer freien Lizenz bereitgestellt werden. Das Wesen dieser offenen Materialien liegt darin, dass alle sie legal und kostenfrei vervielfältigen, verwenden, anpassen und verbreiten können. OER umfasst Lehrbücher, Lehrpläne, Lehrveranstaltungskonzepte, Skripte, Aufgaben, Tests, Projekte, Audio-, Video-, Animationsformate.”
UNESCO - Übersetzung in Anlehnung an Muuß-Merholz 2018, mit Berücksichtigung der Hinweise von Wagner, Würz, Atkins und Ringeisen

Bei der Veröffentlichung Ihres Kurses auf teachSHARE können Sie Ihre Einwilligung dafür abgeben, dass Ihr Kurs auch außerhalb von mebis als Open Educational Ressource (OER) und damit weltweit sichtbar veröffentlicht wird.

teachSHARE OER

Mit der Entscheidung Ihren Kurs als OER zu veröffentlichen, unterstützen Sie den Gedanken Bildungsmaterialien zur freien Verwendung mit anderen Lehrkräften zu teilen.

Logo der Open Educational Resource
Jonathasmello, Globales Logo für Offene Bildungsresourcen, CC BY 3.0

Buch

„Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz.

Hintergrundwissen zum Urheberrecht

Um Bildungsmaterialien frei nutzen zu können, muss jedoch stets die Einhaltung des Urheberrechts berücksichtigt werden. Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) hat unterschiedliche Lizenzen, die einen guten Kompromiss aus Einfachheit und Rechtssicherheit bieten, entwickelt.

In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen und wirtschaftlichen Interessen eng miteinander verbunden ist. Das Urheberrecht kann als eine Einheit von ökonomischen Verwertungsrechten und Urheberpersönlichkeitsrechten verstanden werden. Mit Verwertungsrecht bezeichnet man das Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht setzt sich aus dem Veröffentlichungsrecht, dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und dem Recht eine Entstellung des Werkes zu unterbinden zusammen. Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht grundsätzlich übertragen oder aufgegeben werden. Der Urheber darf lediglich einzelne Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen.

CC-Lizenzen helfen Urhebern ihr Urheberrecht zu behalten und gleichzeitig anderen zu erlauben, ihr Werk zu kopieren, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen. Jede CC-Lizenz ist weltweit einsetzbar und gilt so lange, wie der Schutz des Urheberrechts andauert.

Public Domain oder gemeinfrei

Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, die keinem Urheberrecht unterliegen. Für Werke der Kunst, Literatur oder Wissenschaft endet die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; für Bild- und Tonaufnahmen 50 Jahre nach erstmaligen Erscheinen. Diese Werke gelten dann als gemeinfrei.

Für Deutschland bedeutet die CC0-Lizenz nur einen Verzicht auf die Verwertungsrechte, das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt unangetastet. In anderen Ländern können Werke mit PD (= Public Domain) versehen und damit das Urheberrecht komplett abgegeben werden.

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