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Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
- Er ist von allen öffentlichen Stellen in der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen , insbesondere sind ihm alle notwendigen Auskünfte zu geben und alle relevanten Unterlagen zur Einsicht vorzulegen. Er hat ungehinderten Zutritt zu allen Diensträumen, in denen öffentliche Stellen Daten erheben, verarbeiten oder nutzen.
- Jeder (Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte) kann sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden , wenn er meint, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Lehrkräfte sind dabei nicht an den Dienstweg gebunden.
- Die Datenschutzbeauftragten der Schulen können sich in Zweifelsfällen unmittelbar an den Landesbeauftragten wenden.
- Veröffentlichung
- 6. März 2019
- Letzte Änderung
- 25. Februar 2022
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Direktlink für diesen Beitrag
- https://www.mebis.bayern.de/p/17458
- Empfohlene Zitierweise
- mebis-Redaktion (2019), Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, in: mebis – Landesmedienzentrum Bayern, URL: <https://www.mebis.bayern.de/p/17458> (25. Februar 2022).
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Schlagworte
- Datenschutz service
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Lizenzangaben
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Beitragsbild: ©istock.com/filmfoto